Von Barron Hansen, Gründer · Aktualisiert am 10. Oktober 2026
Was zählt als Arbeitstag bei Gerichtseingängen?
Prozessordnungen zählen selten in Arbeitstagen. Dieser Leitfaden stellt drei Rechtsordnungen nebeneinander und nennt jede beim Namen: das US-Bundesrecht (Federal Rules of Civil Procedure), die Civil Procedure Rules für England und Wales und die deutsche Zivilprozessordnung. Die US-Regeln und die englischen Regeln gelten nicht vor deutschen Gerichten; für diese steht weiter unten § 222 ZPO. Ein kürzerer Abschnitt gibt wieder, was die Rules of Court des US-Bundesstaats Kalifornien sagen. Der Text gibt wieder, was in den Vorschriften steht, mit Daten für 2026. Er ist keine Rechtsberatung.
US-Bundesrecht: Federal Rule 6(a) zählt jeden Tag
Rule 6(a) der Federal Rules of Civil Procedure gilt nach ihrem Wortlaut für jede Frist, die in diesen Regeln, in einer Local Rule, in einer gerichtlichen Anordnung oder in einem Gesetz steht, das selbst keine Berechnungsmethode nennt. Für Fristen in Tagen oder längeren Einheiten gibt Rule 6(a)(1) drei Schritte vor:
- Der Tag des Ereignisses, das die Frist auslöst, zählt nicht mit.
- Jeder Tag wird gezählt, auch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage dazwischen.
- Der letzte Tag zählt mit. Ist er ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, läuft die Frist bis zum Ende des nächsten Tages, der keiner davon ist.
Eine 14-Tage-Frist, ausgelöst am Montag, 1. Juni 2026, endet demnach am Montag, 15. Juni 2026, eine 30-Tage-Frist ab demselben Tag am Mittwoch, 1. Juli 2026. Kein Wochenende wird übersprungen. Der Kalender spielt erst am Ende eine Rolle: Zehn Tage ab Mittwoch, 3. Juni 2026 enden am Samstag, 13. Juni 2026, also läuft diese Frist bis Montag, 15. Juni 2026.
Das war nicht immer so. Die Anmerkung des Advisory Committee zur Änderung von 2009 hält fest, dass nach der früheren Regel Fristen von weniger als 11 Tagen die Samstage, Sonntage und Feiertage dazwischen ausließen, Fristen ab 11 Tagen dagegen nicht. Seit dieser Änderung wird jede Länge gleich gezählt.
Dieselbe Anmerkung zieht eine Grenze, die leicht übersehen wird. Rule 6(a) greift, wenn eine Frist zu berechnen ist. Setzt ein Gericht ein festes Datum (das Beispiel der Anmerkung: Einreichung "no later than November 1, 2007"), gibt es nichts zu zählen, und die Regel gilt nicht.
Stunden, letzter Tag und Feiertage im US-Bundesrecht
Rule 6(a)(2) betrifft Fristen in Stunden. Die Zählung beginnt sofort mit dem auslösenden Ereignis, jede Stunde zählt, auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dazwischen, und eine Frist, die an einem solchen Tag enden würde, läuft bis zur selben Uhrzeit des nächsten Tages, der keiner davon ist.
Wann endet der letzte Tag? Rule 6(a)(4) antwortet: bei elektronischer Einreichung um Mitternacht in der Zeitzone des Gerichts, bei Einreichung auf anderem Weg, wenn die Geschäftsstelle (clerk's office) planmäßig schließt, sofern nicht ein Gesetz, eine Local Rule oder eine gerichtliche Anordnung eine andere Uhrzeit festlegt. Maßgeblich ist die Uhr des Gerichts, nicht die des Einreichenden.
Den "legal holiday" definiert Rule 6(a)(6): der gesetzlich bestimmte Tag für einen von elf namentlich genannten Bundesfeiertagen, von New Year's Day bis Christmas Day; jeder Tag, den der Präsident oder der Kongress zum Feiertag erklärt; und, bei Fristen, die nach einem Ereignis laufen, jeder weitere Feiertag des Bundesstaats, in dem das District Court liegt. Ein Beispiel: Eine 21-Tage-Frist, ausgelöst am Freitag, 29. Mai 2026, hat als letzten Tag Freitag, 19. Juni 2026. Das ist Juneteenth, einer der elf, also läuft die Frist bis Montag, 22. Juni 2026.
Ein Gericht, das an einem gewöhnlichen Tag geschlossen ist, fällt unter eine andere Vorschrift. Nach Rule 6(a)(3) verlängert sich die Einreichungsfrist, wenn die Geschäftsstelle am letzten Tag nicht zugänglich ist, bis zum ersten zugänglichen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.
Drei zusätzliche Tage nach bestimmten Zustellungen (USA)
Rule 6(d) gibt drei Tage dazu, wenn eine Partei innerhalb einer bestimmten Zeit nach Zustellung handeln muss und auf einem von drei Wegen aus Rule 5(b)(2) zugestellt wurde: per Post (C), durch Hinterlegung beim clerk des Gerichts, wenn keine Anschrift bekannt ist (D), oder auf einem anderen Weg, dem der Empfänger zugestimmt hat (F). Die drei Tage kommen hinzu, nachdem die Frist nach Rule 6(a) sonst abgelaufen wäre.
Die elektronische Zustellung steht nicht auf dieser Liste. Laut der Anmerkung zur Änderung von 2016 wurde Rule 6(d) geändert, um die elektronische Zustellung nach Rule 5(b)(2)(E) aus den Zustellarten mit drei Zusatztagen zu streichen.
Die Anmerkung zur Änderung von 2005 erklärt die Reihenfolge: erst das Fristende nach Rule 6(a) bestimmen, dann drei Tage addieren, wobei Wochenenden und Feiertage dazwischen mitzählen; ist der dritte Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, ist der letzte Tag der nächste, der keiner davon ist. Für die 21-Tage-Frist von oben, die bis Montag, 22. Juni 2026 läuft, verschiebt die Zustellung per Post den letzten Tag auf Donnerstag, 25. Juni 2026.
England und Wales: "clear days"
Rule 2.8 der Civil Procedure Rules regelt, wie eine Frist aus den Rules, einer Practice Direction oder einem Urteil oder Beschluss berechnet wird. Eine Frist in Tagen wird in "clear days" gerechnet: Der Tag, an dem die Frist beginnt, zählt nicht mit, und ebenso wenig der Tag des Ereignisses, wenn das Fristende durch ein Ereignis bestimmt ist.
Wochenenden fallen nur aus kurzen Fristen heraus. Nach rule 2.8(4) zählt ein Samstag oder Sonntag, ein Bank Holiday, Christmas Day oder Good Friday nicht mit, wenn die Frist 5 Tage oder weniger beträgt. Die Regel bringt ihr eigenes Beispiel: Ein Antrag muss mindestens 3 Tage vor der Verhandlung zugestellt sein, die Verhandlung ist am Montag, 20. Oktober, der letzte Tag für die Zustellung ist Dienstag, 14. Oktober. Fristen von mehr als fünf Tagen kennen diese Ausnahme nicht.
Rule 2.8(5) betrifft die geschlossene Geschäftsstelle: Endet die Frist für eine Handlung bei der Geschäftsstelle an einem Tag, an dem diese geschlossen ist, ist die Handlung rechtzeitig, wenn sie am nächsten Öffnungstag erfolgt.
Für die Zustellung gilt ein eigener Begriff. In Part 6 ist "business day" jeder Tag außer Samstag, Sonntag, Bank Holiday, Good Friday und Christmas Day. Ein im Vereinigten Königreich zugestelltes claim form gilt am zweiten business day nach Abschluss des maßgeblichen Schritts nach rule 7.5(1) als zugestellt (rule 6.14). Wird dieser Schritt am Donnerstag, 2. April 2026 abgeschlossen, dem Tag vor Karfreitag, ist der zweite business day in England und Wales Mittwoch, 8. April 2026. Für andere Schriftstücke legt die Tabelle in rule 6.26 den Tag je Zustellart fest: Eine E-Mail, die an einem business day vor 16:30 Uhr gesendet wird, gilt an diesem Tag als zugestellt, sonst am nächsten business day.
Für die elektronische Einreichung gibt es eine eigene Practice Direction. Practice Direction 5C ergänzt die rules 5.5 und 7.12 und regelt CE-File, das elektronische Einreichungssystem der dort aufgeführten Gerichte in England und Wales. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Einreichung ist, was eingereicht wurde: Ist für ein Dokument eine Gebühr fällig, gilt als Datum und Uhrzeit der Einreichung der Zeitpunkt der Gebührenzahlung ("the date and time of filing is the date and time when the fee is paid", Absatz 3.5(1)); für den Administrative Court, den Court of Appeal und Insolvenzanträge mit Vorschuss gelten eigene Bestimmungen. Für alle übrigen Einreichungen zählt der Zeitpunkt, den die automatische Eingangsbestätigung ("submission confirmation") ausweist, sofern das Gericht nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (Absatz 3.5(5)). Wird eine Einreichung zurückgewiesen und wiederholt, gilt der Zeitpunkt der neuen Einreichung (Absatz 3.4(4)).
Kalifornien (US-Bundesstaat): was die Rules of Court sagen
Die folgenden Regeln sind Recht des US-Bundesstaats Kalifornien und gelten nicht vor deutschen Gerichten. Kaliforniens Gesetze zur Fristberechnung und zur elektronischen Einreichung stehen im Code of Civil Procedure, den dieser Leitfaden nicht an der amtlichen Quelle lesen konnte und deshalb nicht zitiert. Lesbar sind die California Rules of Court, die die kalifornische Justiz veröffentlicht. Nach rule 1.10(a) wird die Zeit für eine in diesen Regeln vorgesehene Handlung berechnet, indem der erste Tag ausgelassen und der letzte mitgezählt wird, es sei denn, der letzte Tag ist ein Samstag, Sonntag oder anderer gesetzlicher Feiertag; dann wird auch er ausgelassen ("by excluding the first day and including the last"). Nach rule 1.10(b) verlängert sich eine solche Frist, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bis einschließlich des nächsten Tages, der kein Feiertag ist. Beide Absätze betreffen Fristen aus den Rules of Court, nicht gesetzliche Fristen.
Zur elektronischen Einreichung verweist rule 2.253(b)(6) für das maßgebliche Einreichungsdatum auf section 1010.6 des Code of Civil Procedure. Rule 2.259(a) regelt den Nachweis: Das Gericht muss den Eingang umgehend mit Datum und Uhrzeit bestätigen, ein Dokument gilt zu dem Zeitpunkt als eingegangen, zu dem diese Bestätigung erstellt wird, und die spätere Einreichungsbestätigung beweist Datum und Uhrzeit der Einreichung. Ohne Bestätigung des Gerichts wird weder Eingang noch Einreichung vermutet; die einreichende Partei muss selbst prüfen. Verhindert ein technisches Problem im System des Gerichts die Annahme an einem Gerichtstag ("court day") und weist die Partei den Versuch an diesem Tag nach, muss das Gericht das Dokument als an diesem Tag eingereicht behandeln; für eine Klageschrift oder ein anderes verfahrenseinleitendes Schriftstück gilt das nicht (rule 2.259(c)). Rule 3.1300(c) rechnet in Gerichtstagen: Der Zustellungsnachweis für die Antragsunterlagen ist spätestens fünf "court days" vor dem Termin einzureichen.
Deutschland: § 222 ZPO
Vor deutschen Zivilgerichten verweist § 222 Abs. 1 ZPO für die Berechnung der Fristen auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Danach wird der Tag, in den das auslösende Ereignis fällt, nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages; eine nach Wochen oder Monaten bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des Tages, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag des Ereignisses entspricht (§ 188 Abs. 1 und 2 BGB).
Auch hier zählt jeder Kalendertag, und erst das Fristende schaut auf den Kalender: Fällt es auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages (§ 222 Abs. 2 ZPO). Nur bei Fristen, die nach Stunden bestimmt sind, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet (§ 222 Abs. 3 ZPO).
Zwei Beispiele mit einer Frist von zwei Wochen. Zustellung am Montag, 8. Juni 2026: Die Frist endet am Montag, 22. Juni 2026. Zustellung am Freitag, 17. April 2026: Der letzte Tag wäre Freitag, 1. Mai 2026, der Tag der Arbeit, darauf folgt ein Wochenende, also endet die Frist mit Ablauf von Montag, 4. Mai 2026.
Welcher Rechner zu welcher Regel passt
Eine Frist nach Rule 6(a) und eine Frist nach § 222 ZPO sind Kalendertagszählungen mit einer Prüfung am letzten Tag. Arbeitstage addieren liefert dafür das falsche Ergebnis. Nehmen Sie den Antwortfristen-Rechner mit der Einstellung Kalendertage und dem passenden Land: Er lässt den Auslösetag aus, zählt jeden Tag und zeigt, wenn der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag seines Kalenders fällt, den nächsten Arbeitstag daneben an. Ob ein Feiertag am Ort des Gerichts gilt, ob eine Geschäftsstelle geschlossen war und was eine Local Rule bestimmt, prüfen Sie selbst.
Eine Frist von fünf Tagen oder weniger nach den Civil Procedure Rules ist eine Arbeitstagszählung. Dafür und für den "second business day" der rule 6.14 eignet sich Arbeitstage addieren mit dem Kalender des Vereinigten Königreichs.
Verjährungsfristen sind eine andere Frage als Fristen innerhalb eines Verfahrens. Dazu der Leitfaden Verjährungsfristen: Arbeitstage oder Kalendertage?.
FAQ
Zählt Federal Rule 6 Wochenenden in eine Frist mit?
Ja, bei jeder Frist, die in Tagen angegeben ist. Rule 6(a)(1)(B) des US-Bundesrechts verlangt, jeden Tag zu zählen, auch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage dazwischen; der Tag des auslösenden Ereignisses bleibt nach Rule 6(a)(1)(A) außen vor. Wochenenden wirken sich nur am letzten Tag aus: Nach Rule 6(a)(1)(C) läuft eine Frist, deren letzter Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, bis zum Ende des nächsten Tages, der keiner davon ist. Vor der Änderung von 2009 ließen Fristen von weniger als 11 Tagen die Wochenenden aus.
Um welche Uhrzeit endet der letzte Tag einer Frist vor einem US-Bundesgericht?
Rule 6(a)(4) legt es fest: bei elektronischer Einreichung um Mitternacht in der Zeitzone des Gerichts, bei Einreichung auf anderem Weg, wenn die Geschäftsstelle planmäßig schließt. Ein Gesetz, eine Local Rule oder eine gerichtliche Anordnung kann eine andere Uhrzeit bestimmen; lesen Sie deshalb die Local Rules des Gerichts, bei dem Sie einreichen.
Gilt die 3-Tage-Regel des US-Bundesrechts bei elektronischer Zustellung?
Nein. Rule 6(d) gibt 3 Tage dazu nach Zustellung per Post, durch Hinterlegung beim clerk oder auf einem anderen Weg, dem zugestimmt wurde: Rule 5(b)(2)(C), (D) und (F). Die Änderung von 2016 hat die elektronische Zustellung nach Rule 5(b)(2)(E) von dieser Liste gestrichen. Die drei Tage kommen hinzu, nachdem die Frist nach Rule 6(a) sonst abgelaufen wäre.
Was gilt vor deutschen Gerichten, wenn das Fristende auf einen Samstag fällt?
Nach § 222 Abs. 2 ZPO endet die Frist dann mit Ablauf des nächsten Werktages; dasselbe gilt für ein Fristende an einem Sonntag oder einem allgemeinen Feiertag. Berechnet wird die Frist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 222 Abs. 1 ZPO): Der Tag des auslösenden Ereignisses zählt nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit.
Quellen zu diesem Ratgeber
- Federal Rules of Civil Procedure, Rule 6 (28 U.S.C. Appendix), with the Advisory Committee notes to the 2005, 2009 and 2016 amendments (U.S. Government Publishing Office (govinfo))
- Federal Rules of Civil Procedure, Rule 5(b)(2): how a paper is served (U.S. Government Publishing Office (govinfo))
- Civil Procedure Rules (England and Wales), Part 2, rule 2.8: Time (Ministry of Justice)
- Civil Procedure Rules (England and Wales), Part 6: rule 6.2 (business day), rule 6.14 and rule 6.26 (deemed service) (Ministry of Justice)
- Practice Direction 5C, CE-File electronic filing and case management system, paragraphs 3.4 and 3.5: the date and time of filing (Ministry of Justice (justice.gov.uk), Civil Procedure Rules)
- California Rules of Court, rule 1.10: time for actions (Judicial Branch of California)
- California Rules of Court, rule 2.253(b)(6): the effective date of filing a document received electronically (Judicial Branch of California)
- California Rules of Court, rule 2.259(a) and (c): confirmation of receipt and filing; technical problems (Judicial Branch of California)
- California Rules of Court, rule 3.1300(c): time for filing proof of service (Judicial Branch of California)
- § 222 ZPO: Fristberechnung (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 187 BGB: Fristbeginn (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 188 BGB: Fristende (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
Geprüft am 10. Oktober 2026. Alle Quellen