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Arbeitstag-Rechner

Datumsdifferenz-Rechner

Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026

Zählen Sie die Tage zwischen zwei beliebigen Daten und sehen Sie die Summe aufgeschlüsselt in Jahre, Monate, Wochen und Tage. Der Rechner teilt diese Tage außerdem in Wochentage und Wochenendtage und zählt die Arbeitstage, die nach Abzug der Feiertage des gewählten Landes bleiben (zu Beginn Deutschland). So stehen Kalenderzeitraum und Arbeitstagsspanne nebeneinander.

Nützlich für Projektzeiträume, Vertragslaufzeiten, Jahrestage und die schlichte Frage, wie viele Tage es noch bis zu einem Datum sind. Ist ein Zeitraum in Arbeitstagen bemessen, etwa eine Servicefrist, passt der Rechner für Arbeitstage zwischen Daten besser.

Beispiel: ein Beratungsvertrag

Ein Beratungsvertrag läuft vom Sonntag, 1. März 2026 bis zum Dienstag, 15. Dezember 2026. Beginnt die Laufzeit mit dem Beginn des ersten Tages, zählt dieser Tag mit: Ist der Beginn eines Tages für den Anfang einer Frist maßgebend, wird er nach § 187 Abs. 2 BGB mitgerechnet. Schalten Sie also „Startdatum mitzählen“ ein und lassen Sie „Enddatum mitzählen“ an. Der Rechner zählt 290 Tage und schlüsselt sie in 9 Monate, 2 Wochen und 1 Tag auf. Davon sind 207 Wochentage, 83 fallen auf ein Wochenende. Mit den bundesweiten Feiertagen Deutschlands fallen 5 Feiertage auf einen Wochentag innerhalb der Laufzeit, es bleiben 202 Arbeitstage: die Zahl, mit der sich abrechenbare Tage planen lassen. Mit den Schaltern, mit denen der Rechner startet (Startdatum aus), ergeben dieselben Daten 289 Tage, die schlichte Differenz, und 202 Arbeitstage. Das Mitzählen des Startdatums erhöht die Arbeitstage nur, wenn das Startdatum selbst ein Arbeitstag ist; dieser Vertrag beginnt an einem Sonntag.

Wann Kalendertage der richtige Maßstab sind

Kalendertage passen immer dann, wenn jeder Tag zählt, ob gearbeitet wird oder nicht: Miete oder Zinsen pro Tag, die Laufzeit einer Police oder eines Abonnements, ein Lebensalter, die Tage bis zu einem Jahrestag. Arbeitstage passen nur, wenn der Vertrag, die Regel oder das Gesetz, das den Zeitraum festlegt, das vorsieht; prüfen Sie dort, wie ein Tag bestimmt ist. Beachten Sie auch § 193 BGB: Ist innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, tritt der nächste Werktag an seine Stelle. Diese Verschiebung nimmt der Rechner nicht vor; er zählt die Tage zwischen zwei festen Daten.

Wie Schaltjahre und Sommerzeit das Ergebnis verändern

Ein Zeitraum, der den 29. Februar eines Schaltjahres umfasst, hat einen Tag mehr als derselbe Zeitraum in einem anderen Jahr. Vom Dienstag, 1. Februar 2028 bis zum Mittwoch, 1. März 2028 sind es 29 Tage, vom Montag, 1. Februar 2027 bis zum Montag, 1. März 2027 28 Tage. Die Sommerzeit ändert die Zählung nicht. Der Rechner vergleicht Kalenderdaten, keine Uhrzeiten, und zählt deshalb auch über eine Zeitumstellung hinweg ganze Tage.

Die Schalter „Startdatum mitzählen“ und „Enddatum mitzählen“

Der Rechner startet mit „Startdatum mitzählen“ aus und „Enddatum mitzählen“ an; die Zahl ist dann Enddatum minus Startdatum. Vom Sonntag, 1. März 2026 bis zum Mittwoch, 4. März 2026 zählt er 3 Tage, die Nächte eines Aufenthalts mit Anreise am ersten und Abreise am zweiten Datum. Das entspricht der Fristberechnung des BGB: Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis maßgebend, wird der Tag des Ereignisses nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB), und eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB). Schalten Sie „Startdatum mitzählen“ ein, wenn der erste Tag selbst zählt, etwa weil der Zeitraum mit dem Beginn dieses Tages anfängt (§ 187 Abs. 2 BGB); mit beiden Schaltern an zählt ein einzelnes Datum als ein Tag. Schalten Sie zusätzlich „Enddatum mitzählen“ aus, zählen nur die Tage strikt zwischen beiden Daten; so startet der Rechner für Arbeitstage zwischen Daten.

Nur zu Informationszwecken

Dieser Rechner liefert allgemeine Schätzungen auf Basis der Regeln zur Arbeitstagszählung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Fristen in rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Angelegenheiten unterliegen unter Umständen gerichtsbezirksspezifischen Regeln, Gerichtsbeschlüssen oder gesetzlichen Ausnahmen. Bestätigen Sie kritische Fristen immer mit einer qualifizierten Fachperson.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Tagezahl berechnet?
Der Rechner nimmt jedes Datum vom früheren bis zum späteren Datum, lässt das Startdatum weg, solange „Startdatum mitzählen“ aus ist, und das Enddatum, solange „Enddatum mitzählen“ aus ist. Mit den voreingestellten Schaltern ist das Enddatum minus Startdatum; mit beiden an ein Tag mehr, mit beiden aus ein Tag weniger, nie unter null. Vertauschte Daten ändern nicht, auf welches Datum sich die Schalter beziehen. Die Aufschlüsselung in Jahre, Monate, Wochen und Tage umfasst genau die gezählten Tage: zuerst ganze Jahre ab dem früheren Datum, dann ganze Monate, dann Wochen und Tage. Fehlt in einem Monat der passende Tag, endet der Monat mit seinem letzten Tag, wie es § 188 Abs. 3 BGB für Monatsfristen vorsieht; der 31. Januar bis 28. Februar 2026 ist daher ein Monat.
Worin unterscheidet sich der Rechner vom Rechner für Arbeitstage zwischen Daten?
Beide nutzen dieselben Wochenenden und dieselben Feiertagskalender für 25 Länder. Dieser Rechner stellt die Kalendertage und ihre Aufschlüsselung voran und startet mit mitgezähltem Enddatum. Der Rechner für Arbeitstage zwischen Daten stellt die Arbeitstage voran und startet mit beiden Daten ausgeschlossen; für dieselben Daten ist seine Zahl daher um eins niedriger, wenn das Enddatum ein Arbeitstag ist. Mit gleichen Schaltern zählen beide für zwei verschiedene Daten dieselben Arbeitstage.
Wie wirken sich Schaltjahre auf das Ergebnis aus?
Ein Zeitraum über den 29. Februar eines Schaltjahres zählt diesen Tag wie jeden anderen. Vom Montag, 1. Januar 2024 bis zum Mittwoch, 1. Januar 2025 zählt der Rechner 366 Tage statt 365, weil 2024 ein Schaltjahr ist, und die Aufschlüsselung zeigt 1 Jahr.
Beeinflusst die Sommerzeit die Zählung?
Nein. Der Rechner arbeitet mit Kalenderdaten, nicht mit Uhrzeiten; ein Zeitraum über eine Zeitumstellung hat weiterhin eine ganze Zahl von Tagen. Die Umstellung spielt nur eine Rolle, wenn Sie verstrichene Stunden messen.
Kann ich ein Ergebnis teilen?
Ja. Sobald Sie eine Eingabe ändern, steht die Rechnung in der Adresszeile: start und end als Datum im Format JJJJ-MM-TT, inc-start=1, wenn das Startdatum zählt, inc-end=0, wenn das Enddatum nicht zählt, und c mit dem Ländercode. Wer den Link öffnet, sieht dieselben Eingaben; Sie können solche Links also auch aus einer Tabelle oder einem anderen Werkzeug erzeugen.