Datumsdifferenz-Rechner
Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026
Zählen Sie die Tage zwischen zwei beliebigen Daten und sehen Sie die Summe aufgeschlüsselt in Jahre, Monate, Wochen und Tage. Der Rechner teilt diese Tage außerdem in Wochentage und Wochenendtage und zählt die Arbeitstage, die nach Abzug der Feiertage des gewählten Landes bleiben (zu Beginn Deutschland). So stehen Kalenderzeitraum und Arbeitstagsspanne nebeneinander.
Nützlich für Projektzeiträume, Vertragslaufzeiten, Jahrestage und die schlichte Frage, wie viele Tage es noch bis zu einem Datum sind. Ist ein Zeitraum in Arbeitstagen bemessen, etwa eine Servicefrist, passt der Rechner für Arbeitstage zwischen Daten besser.
Beispiel: ein Beratungsvertrag
Ein Beratungsvertrag läuft vom Sonntag, 1. März 2026 bis zum Dienstag, 15. Dezember 2026. Beginnt die Laufzeit mit dem Beginn des ersten Tages, zählt dieser Tag mit: Ist der Beginn eines Tages für den Anfang einer Frist maßgebend, wird er nach § 187 Abs. 2 BGB mitgerechnet. Schalten Sie also „Startdatum mitzählen“ ein und lassen Sie „Enddatum mitzählen“ an. Der Rechner zählt 290 Tage und schlüsselt sie in 9 Monate, 2 Wochen und 1 Tag auf. Davon sind 207 Wochentage, 83 fallen auf ein Wochenende. Mit den bundesweiten Feiertagen Deutschlands fallen 5 Feiertage auf einen Wochentag innerhalb der Laufzeit, es bleiben 202 Arbeitstage: die Zahl, mit der sich abrechenbare Tage planen lassen. Mit den Schaltern, mit denen der Rechner startet (Startdatum aus), ergeben dieselben Daten 289 Tage, die schlichte Differenz, und 202 Arbeitstage. Das Mitzählen des Startdatums erhöht die Arbeitstage nur, wenn das Startdatum selbst ein Arbeitstag ist; dieser Vertrag beginnt an einem Sonntag.
Wann Kalendertage der richtige Maßstab sind
Kalendertage passen immer dann, wenn jeder Tag zählt, ob gearbeitet wird oder nicht: Miete oder Zinsen pro Tag, die Laufzeit einer Police oder eines Abonnements, ein Lebensalter, die Tage bis zu einem Jahrestag. Arbeitstage passen nur, wenn der Vertrag, die Regel oder das Gesetz, das den Zeitraum festlegt, das vorsieht; prüfen Sie dort, wie ein Tag bestimmt ist. Beachten Sie auch § 193 BGB: Ist innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, tritt der nächste Werktag an seine Stelle. Diese Verschiebung nimmt der Rechner nicht vor; er zählt die Tage zwischen zwei festen Daten.
Wie Schaltjahre und Sommerzeit das Ergebnis verändern
Ein Zeitraum, der den 29. Februar eines Schaltjahres umfasst, hat einen Tag mehr als derselbe Zeitraum in einem anderen Jahr. Vom Dienstag, 1. Februar 2028 bis zum Mittwoch, 1. März 2028 sind es 29 Tage, vom Montag, 1. Februar 2027 bis zum Montag, 1. März 2027 28 Tage. Die Sommerzeit ändert die Zählung nicht. Der Rechner vergleicht Kalenderdaten, keine Uhrzeiten, und zählt deshalb auch über eine Zeitumstellung hinweg ganze Tage.
Die Schalter „Startdatum mitzählen“ und „Enddatum mitzählen“
Der Rechner startet mit „Startdatum mitzählen“ aus und „Enddatum mitzählen“ an; die Zahl ist dann Enddatum minus Startdatum. Vom Sonntag, 1. März 2026 bis zum Mittwoch, 4. März 2026 zählt er 3 Tage, die Nächte eines Aufenthalts mit Anreise am ersten und Abreise am zweiten Datum. Das entspricht der Fristberechnung des BGB: Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis maßgebend, wird der Tag des Ereignisses nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB), und eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB). Schalten Sie „Startdatum mitzählen“ ein, wenn der erste Tag selbst zählt, etwa weil der Zeitraum mit dem Beginn dieses Tages anfängt (§ 187 Abs. 2 BGB); mit beiden Schaltern an zählt ein einzelnes Datum als ein Tag. Schalten Sie zusätzlich „Enddatum mitzählen“ aus, zählen nur die Tage strikt zwischen beiden Daten; so startet der Rechner für Arbeitstage zwischen Daten.
Quellen zu diesen Regeln
- § 30 Abs. 4 StVO: die bundesrechtliche Aufzählung der Feiertage je Land, einschließlich Reformationstag und Allerheiligen (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 187 BGB: der Tag des Ereignisses wird nicht mitgerechnet (Abs. 1); ist der Beginn eines Tages maßgebend, wird dieser Tag mitgerechnet (Abs. 2) (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 193 BGB: Sonntag, Feiertag oder Sonnabend rückt auf den nächsten Werktag (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 188 BGB: eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages (Abs. 1); fehlt im letzten Monat der maßgebende Tag, endigt sie mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats (Abs. 3) (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
Geprüft am 9. Oktober 2026. Alle Quellen
Nur zu Informationszwecken
Dieser Rechner liefert allgemeine Schätzungen auf Basis der Regeln zur Arbeitstagszählung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Fristen in rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Angelegenheiten unterliegen unter Umständen gerichtsbezirksspezifischen Regeln, Gerichtsbeschlüssen oder gesetzlichen Ausnahmen. Bestätigen Sie kritische Fristen immer mit einer qualifizierten Fachperson.