Von Barron Hansen, Gründer · Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Was bedeutet Net 60? Zahlungsbedingungen erklärt
Net 60 bedeutet, dass der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 60 Tagen fällig ist. Sechzig Tage sind genau die Grenze, die § 271a BGB für Zahlungsfristen zwischen Unternehmen zieht: Bis dahin gilt eine vereinbarte Frist, wie sie geschrieben ist, darüber hinaus nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist. Net 60 liegt genau auf dieser Linie, und deshalb zählen Beginn und Zählweise hier mehr als bei einer kürzeren Frist.
Dieser Ratgeber erklärt § 271a BGB im Wortlaut, die Grenze für Abnahme- und Prüfzeiten, warum eine Arbeitstage-Lesart die Linie überschreitet und was zwei Monate Vorfinanzierung kosten.
Wie Net 60 datiert wird
Mit Net 60 hat der Käufer 60 Tage Zeit für den ganzen Rechnungsbetrag. Bei einer Rechnung vom Mittwoch, 1. April 2026, ist Tag 60 der Sonntag, 31. Mai 2026; nach § 193 BGB endet die Frist damit am Montag, 1. Juni 2026, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt.
60 Kalendertage sind 8 Wochen und 4 Tage, aber nicht zwei Monate. Zwei Kalendermonate umfassen je nach Lage 59 bis 62 Tage, und eine Monatsfrist endet nach § 188 Abs. 2 BGB an dem Tag, der durch seine Zahl dem Anfangstag entspricht. Wer "60 Tage" schreibt, bekommt deshalb bei den meisten Rechnungen ein anderes Datum als mit "zwei Monaten". Der Net 60 Rechner bestimmt den Termin ab jedem Rechnungsdatum.
Net 60 und § 271a BGB
Zwischen Unternehmen. Nach § 271a Abs. 1 BGB ist eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Zahlung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. Geht die Rechnung nach der Gegenleistung zu, zählt der Zugang der Rechnung. Net 60 in Kalendertagen überschreitet diese Grenze nicht. Dieselbe Linie zieht Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 2011/7/EU, und Artikel 12 Absatz 3 erlaubt den Mitgliedstaaten, für den Gläubiger günstigere Vorschriften beizubehalten oder einzuführen.
Mit einem öffentlichen Auftraggeber. Gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber ist der Spielraum enger: Schon mehr als 30 Tage brauchen nach § 271a Abs. 2 Nr. 1 BGB eine ausdrückliche Vereinbarung und eine sachliche Rechtfertigung, wie der Ratgeber zu Net 45 zeigt, und mehr als 60 Tage sind nach Nr. 2 unwirksam. Net 60 ist damit gegenüber einer Behörde die längste Frist, die überhaupt wirksam sein kann.
Mit Verbrauchern. Schuldet ein Verbraucher die Zahlung, gelten die Absätze 1 bis 3 des § 271a BGB nach Abs. 5 Nr. 2 nicht.
Abnahme und Prüfung
Die Frist auf einer Rechnung läuft meist ab dem Rechnungsdatum, doch der Vertrag kann einen anderen Beginn nennen: die Lieferung, den Wareneingang oder die Abnahme nach einer Prüfung. Auch die Abnahme begrenzt das Gesetz. Ist eine Entgeltforderung erst nach Überprüfung oder Abnahme zu erfüllen, ist nach § 271a Abs. 3 BGB eine Vereinbarung, nach der die Zeit für die Überprüfung oder Abnahme mehr als 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung beträgt, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist. Ganz ohne vereinbarte Zeit gibt es keine 60 Tage; dann gilt, was der Ratgeber zu Net 30 zu § 271 Abs. 1 und § 286 Abs. 3 BGB erklärt.
Sechzig Arbeitstage überschreiten die Linie
Die 60 Tage des § 271a BGB sind Kalendertage, und so lesen die Rechner dieser Website auch ein schlichtes "Net 60". Wer stattdessen 60 Arbeitstage vereinbart, kauft bei einer Woche von Montag bis Freitag zwölf Arbeitswochen: ab einem Arbeitstag gezählt und ohne Feiertag 84 Kalendertage, nie weniger als 82. Ab dem 1. April 2026 ist der 60. Arbeitstag im bundesweiten Kalender der Mittwoch, 1. Juli 2026, 91 Kalendertage später, weil Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag dazwischen liegen. Eine solche Frist liegt jenseits der Linie: Zwischen Unternehmen muss sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig sein, gegenüber einer Behörde ist sie unwirksam.
Was zwei Monate Vorfinanzierung kosten
Zwei Monate Zahlungsziel kosten doppelt so viel wie einer. Bei 10 Prozent Kapitalkosten im Jahr bindet eine Rechnung über 10.000 € für 60 Tage rechnerisch 10.000 € x 0,10 x 60 / 365, rund 164 €, und wer nur pünktliche Kunden hat, trägt dennoch rund zwei Monatsumsätze als Forderungen. Ob das tragbar ist, entscheiden Ihr eigener Zinssatz und Ihre Marge.
Ein Skonto holt einen Teil davon nach vorn. "2/10 Net 60", in deutschen Rechnungen etwa "2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, netto 60 Tage", bietet 2 Prozent Abzug bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Wer darauf verzichtet, behält 98 Prozent des Betrags 50 Tage länger; der rechnerische Jahreszins ist (2 / 98) x (365 / 50), rund 14,9 Prozent, deutlich weniger als die 37,2 Prozent bei 2/10 Net 30, weil dasselbe Skonto einen längeren Aufschub kauft. Der Skonto-Rechner rechnet beliebige Konditionen, und der Verzugszinsrechner übernimmt, sobald Tag 60 verstrichen ist. Was eine Frist jenseits der 60 Tage braucht, behandelt der Ratgeber zu Net 90.
FAQ
Ist Net 60 in Kalendertagen oder Arbeitstagen gemeint?
In Kalendertagen, wenn der Vertrag nichts anderes sagt, und in Kalendertagen misst auch § 271a BGB. Sechzig Arbeitstage sind bei einer Woche von Montag bis Freitag, ab einem Arbeitstag gezählt, 84 Kalendertage und nie weniger als 82; eine solche Frist geht über die Linie des § 271a BGB hinaus.
Wann beginnt die 60-Tage-Frist?
Mit dem Ereignis, das der Vertrag nennt: Rechnungsdatum, Lieferung, Wareneingang oder Abnahme. Eine vereinbarte Überprüfungs- oder Abnahmezeit von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung ist nach § 271a Abs. 3 BGB nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und nicht grob unbillig ist.
Was passiert, wenn ein Net-60-Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
Bei einer Rechnung vom 1. April 2026 fällt Tag 60 auf Sonntag, 31. Mai; § 193 BGB lässt die Frist am Montag, 1. Juni 2026, enden, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt.
Ist Net 60 nach § 271a BGB zulässig?
Zwischen Unternehmen und in Kalendertagen ja: § 271a Abs. 1 BGB stellt Bedingungen erst für Vereinbarungen über mehr als 60 Tage. Gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber ist schon eine Frist über 30 Tage nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt ist, und mehr als 60 Tage sind unwirksam (§ 271a Abs. 2 BGB).
Was bedeutet 2/10 Net 60?
Es ist ein Skonto: 2 Prozent Abzug bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst ist der volle Betrag in 60 Tagen fällig. Wer darauf verzichtet, behält das Geld 50 Tage länger, rechnerisch zu rund 14,9 Prozent im Jahr; liegen die eigenen Finanzierungskosten darunter, lohnt es sich, das Skonto zu ziehen.
Quellen zu diesem Ratgeber
- § 188 BGB, Fristende (Bundesministerium der Justiz)
- § 193 BGB: Sonntag, Feiertag oder Sonnabend rückt auf den nächsten Werktag (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 271 BGB: Leistungszeit (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 271a BGB: Zahlungsfristen über 60 Tage nur ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig; gegenüber öffentlichen Auftraggebern über 60 Tage unwirksam; nicht bei Verbrauchern (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 286 Abs. 3 BGB: Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- Directive 2011/7/EU on combating late payment in commercial transactions, Article 3: 30 calendar days after receipt of the invoice where no period is fixed, and contractual periods over 60 calendar days only if expressly agreed and not grossly unfair (The National Archives (legislation.gov.uk), Official Journal text)
- Directive 2011/7/EU, Article 12(3): member states may maintain or bring into force provisions more favourable to the creditor (The National Archives (legislation.gov.uk), Official Journal text)
Geprüft am 11. Oktober 2026. Alle Quellen