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Arbeitstag-Rechner

Bayern Arbeitstag-Rechner

Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026 · Feiertagsdaten: 8. Oktober 2026

Berechnen Sie Arbeitstage in Bayern mit den dort gültigen Feiertagen. Wie der Rechner für Deutschland zählt diese Seite Montag bis Freitag als Arbeitstage; was sich ändert, ist die Feiertagsliste, sodass Fälligkeitsdaten und Fristen vom Zählstand der 9 bundesweiten Feiertage abweichen können.

Unterschiede von Bayern gegenüber den bundesweiten Feiertagen

Art. 1 des bayerischen Feiertagsgesetzes nennt Heilige Drei Könige (in diesem Kalender am 6. Januar), Fronleichnam und Allerheiligen (in diesem Kalender am 1. November) als gesetzliche Feiertage „im ganzen Staatsgebiet“, und dieser Kalender ergänzt die bundesweiten Feiertage um diese drei. Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 4. Juni 2026, den 27. Mai 2027 und den 15. Juni 2028; Allerheiligen fällt 2026 auf einen Sonntag, 2027 auf einen Montag und 2028 auf einen Mittwoch. Mariä Himmelfahrt ist nur „in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung“ gesetzlicher Feiertag und fehlt daher in diesem landesweiten Kalender; ob der Tag gilt, hängt von der Gemeinde ab. Das Friedensfest am 8. August ist nur in der Stadt Augsburg gesetzlicher Feiertag und fehlt ebenfalls.

Beispiel

Wenn Sie 1 Arbeitstag zu Mittwoch, 3. Juni 2026 mit den Feiertagen von Bayern addieren, erreichen Sie den Freitag, 5. Juni 2026. Mit den 9 bundesweiten Feiertagen führt dieselbe Rechnung zum Donnerstag, 4. Juni 2026: Der Unterschied stammt aus dem eigenen Kalender von Bayern.

Feiertage in Bayern 2026

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahrstag
6. JanuarDienstagHeilige Drei Könige
3. AprilFreitagKarfreitag
6. AprilMontagOstermontag
1. MaiFreitagTag der Arbeit
14. MaiDonnerstagChristi Himmelfahrt
25. MaiMontagPfingstmontag
4. JuniDonnerstagFronleichnam
3. OktoberSamstag (Wochenende)Tag der Deutschen Einheit
1. NovemberSonntag (Wochenende)Allerheiligen
25. DezemberFreitagErster Weihnachtstag
26. DezemberSamstag (Wochenende)Zweiter Weihnachtstag

So berechnen Sie Arbeitstage in Bayern

Für eine interaktive Berechnung nutzen Sie den Rechner für Deutschland und ergänzen die eigenen Feiertage von Bayern in den erweiterten Optionen, einen pro Zeile im Format JJJJ-MM-TT; die unten verlinkte Seite Bayern Feiertage 2026 führt die Termine auf.

Die Feiertagsdaten für Bayern wurden mit dieser Quelle abgeglichen: Bayerisches Feiertagsgesetz (gesetze-bayern.de).

Quellen und Überprüfung

Amtliche Quelle: gesetze-bayern.de (öffnet in einem neuen Tab)

Am 8. Oktober 2026 gegen diese Quelle abgeglichen.

Alle amtlichen Quellen ansehen →

Nur zu Informationszwecken

Dieser Rechner liefert allgemeine Schätzungen auf Basis der Regeln zur Arbeitstagszählung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Fristen in rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Angelegenheiten unterliegen unter Umständen gerichtsbezirksspezifischen Regeln, Gerichtsbeschlüssen oder gesetzlichen Ausnahmen. Bestätigen Sie kritische Fristen immer mit einer qualifizierten Fachperson.

Häufige Fragen: Bayern

Verwendet der Rechner für Bayern andere Feiertage als die bundesweiten?
Art. 1 des bayerischen Feiertagsgesetzes nennt Heilige Drei Könige (in diesem Kalender am 6. Januar), Fronleichnam und Allerheiligen (in diesem Kalender am 1. November) als gesetzliche Feiertage „im ganzen Staatsgebiet“, und dieser Kalender ergänzt die bundesweiten Feiertage um diese drei. Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 4. Juni 2026, den 27. Mai 2027 und den 15. Juni 2028; Allerheiligen fällt 2026 auf einen Sonntag, 2027 auf einen Montag und 2028 auf einen Mittwoch. Mariä Himmelfahrt ist nur „in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung“ gesetzlicher Feiertag und fehlt daher in diesem landesweiten Kalender; ob der Tag gilt, hängt von der Gemeinde ab. Das Friedensfest am 8. August ist nur in der Stadt Augsburg gesetzlicher Feiertag und fehlt ebenfalls.
Welche Tage zählt der Rechner für Bayern als Arbeitstage?
Montag bis Freitag, mit Samstag und Sonntag als Wochenende: dieselben Tage, die der Rechner für Deutschland zählt. Nur der Feiertagsbestand des Bundeslandes unterscheidet sich.