Feiertage in Deutschland 2026
Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026 · Feiertagsdaten: 23. Juli 2026
Deutschland kennt 9 bundesweite Feiertage in 2026. Der Tag der Deutschen Einheit ist durch Bundesrecht gesetzlicher Feiertag (Einigungsvertrag, Art. 2 Abs. 2); die übrigen legen die Länder in ihren Feiertagsgesetzen fest. Von den 9 Tagen fallen 7 auf einen Tag von Montag bis Freitag und 2 auf das Wochenende; in der bundesweiten Zählung verbleiben 254 Arbeitstage über das Jahr. Einige Länder haben zusätzliche Feiertage. 2026 fällt der Reformationstag auf einen Samstag und Allerheiligen auf einen Sonntag, sodass keiner von beiden einen Arbeitstag kostet; Heilige Drei Könige (Dienstag, 6. Januar) und Fronleichnam (Donnerstag, 4. Juni) tun es dort, wo sie gelten.
Bundesweiter Feiertagskalender 2026
| Datum | Wochentag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Jan. | Donnerstag | Neujahrstag |
| 3. Apr. | Freitag | Karfreitag |
| 6. Apr. | Montag | Ostermontag |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit |
| 14. Mai | Donnerstag | Christi Himmelfahrt |
| 25. Mai | Montag | Pfingstmontag |
| 3. Okt. | Samstag (Wochenende) | Tag der Deutschen Einheit |
| 25. Dez. | Freitag | Erster Weihnachtstag |
| 26. Dez. | Samstag (Wochenende) | Zweiter Weihnachtstag |
Jahreszusammenfassung 2026
Tage gesamt
365
Wochenendtage
104
Bundesweite Feiertage Montag bis Freitag
7
Arbeitstage
254
Die 2 auf das Wochenende fallenden Feiertage werden in die reguläre Samstags- und Sonntagszählung absorbiert; die Arbeitstagsreduktion in 2026 ergibt sich daher allein aus den 7 von Montag bis Freitag liegenden Feiertagen. Osterwochenende (Karfreitag und Ostermontag) sowie Pfingstmontag nehmen zusammen drei Arbeitstage aus dem Kalender.
Nicht enthaltene Landesfeiertage
Mehrere Bundesländer legen in ihren Feiertagsgesetzen zusätzliche Feiertage über die neun bundesweiten Tage hinaus fest. Heilige Drei Könige (Dienstag, 6. Januar 2026) gilt in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Der Internationale Frauentag (8. März, 2026 ein Sonntag) gilt in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Fronleichnam (Donnerstag, 4. Juni 2026) gilt landesweit in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland; in Sachsen nur in den Regionen, die das Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung bestimmt, und in Thüringen nur in den Landesteilen, in denen er 1994 gesetzlicher Feiertag war, oder in Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung, für die eine Rechtsverordnung ihn festlegt. Mariä Himmelfahrt (15. August, 2026 ein Samstag) gilt im gesamten Saarland und in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Der Weltkindertag (20. September, 2026 ein Sonntag) gilt in Thüringen. Reformationstag (31. Oktober, 2026 ein Samstag) gilt in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Allerheiligen (1. November, 2026 ein Sonntag) gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Buß- und Bettag (Mittwoch, 18. November 2026) ist in Sachsen gesetzlicher Feiertag.
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Quellen und Überprüfung
Amtliche Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat (bmi.bund.de) (öffnet in einem neuen Tab)
Am 23. Juli 2026 gegen diese Quelle abgeglichen.
Quellen zu diesen Regeln
- Einigungsvertrag, Art. 2 Abs. 2: der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 30 Abs. 4 StVO: die bundesrechtliche Aufzählung der Feiertage je Land, einschließlich Reformationstag und Allerheiligen (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- Feiertage in Baden-Württemberg: Erscheinungsfest (6. Januar), Fronleichnam, Allerheiligen; der 3. Oktober kraft Bundesgesetz (Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg)
- Art. 1 Abs. 1 BayFTG: Nr. 1 die landesweiten gesetzlichen Feiertage, darunter Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen; Nr. 2 Mariä Himmelfahrt nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung (Freistaat Bayern (BAYERN.RECHT))
- Berlin: Sonn- und Feiertagsrecht, die gesetzlichen Feiertage im Land Berlin, darunter der Frauentag (8. März) (berlin.de)
- Brandenburg: Feiertagsgesetz, § 2 Abs. 1: das Reformationsfest (31. Oktober) (bravors.brandenburg.de)
- Bremen: Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage, § 2 Abs. 1 Buchst. j: der Reformationstag (transparenz.bremen.de)
- HmbGVBl. 2018 Nr. 9, S. 63: Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 12. März 2018, § 1 neue Nummer 8: der 31. Oktober (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Internet Archive capture of luewu.de))
- Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 2 Abs. 1: gesetzliche Feiertage, darunter der Reformationstag (31. Oktober) (Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Parlamentsdokumentation))
- GVOBl. M-V 2022 Nr. 31: Viertes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes, § 2 Abs. 1 Nr. 2 neu: der Frauentag (8. März) (Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Parlamentsdokumentation))
- Niedersachsen: Feiertagsrecht, die staatlich anerkannten Feiertage nach dem NFeiertagsG, darunter der 31. Oktober als Reformationstag (mi.niedersachsen.de)
- Nordrhein-Westfalen: Feiertagsgesetz NW, § 2 Abs. 1: der Fronleichnamstag und der Allerheiligentag (1. November) (recht.nrw.de)
- Rheinland-Pfalz: Gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz 2026 und 2027, darunter Fronleichnam und Allerheiligen (mdi.rlp.de)
- Sonn- und Feiertagsrecht: der Maria Himmelfahrtstag (15. August) als landesweiter gesetzlicher Feiertag (Saarland, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport)
- § 1 SächsSFG: Fronleichnam nur in durch Rechtsverordnung bestimmten Regionen; Reformationsfest (31. Oktober); Buß- und Bettag (Freistaat Sachsen (REVOSax))
- Drucksache 19/509, Beschlussempfehlung zum Gesetz über Sonn- und Feiertage: § 2 Abs. 1 neue Nummer 8, Reformationstag (31. Oktober) (Schleswig-Holsteinischer Landtag)
- Plenarprotokoll 19/23 (22. Februar 2018): der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 19/509 angenommen (Schleswig-Holsteinischer Landtag)
- Thüringer Feiertagsgesetz, GVBl. 1994 Nr. 35: § 2 Abs. 2 Fronleichnam durch Rechtsverordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung; § 10 Abs. 1 bis dahin gilt er in den Teilen Thüringens fort, in denen er 1994 gesetzlicher Feiertag war (Thüringer Landtag (ParlDok))
- GVBl. 2019 Nr. 2, S. 22: Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes vom 19. März 2019, § 2 Abs. 1 neu gefasst, darunter der 20. September als Weltkindertag und der Reformationstag (Thüringer Landtag (ParlDok))
- Hessisches Feiertagsgesetz, § 1 Abs. 1: die gesetzlichen Feiertage, darunter der Fronleichnamstag; weder Reformationstag noch Allerheiligen (Land Hessen (Bürgerservice Hessenrecht))
- Feiertagsgesetz, § 1: die gesetzlichen Feiertage, Nr. 8 der 31. Oktober (Freie und Hansestadt Hamburg (Landesrecht Hamburg))
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage, § 2: die staatlich anerkannten Feiertage, darunter Heilige Drei Könige (6. Januar) und der Reformationstag (31. Oktober) (Land Sachsen-Anhalt (Landesrecht Sachsen-Anhalt))
Geprüft am 9. Oktober 2026. Alle Quellen