Arbeitstage im Oktober 2013 in Japan
Oktober 2013 hat 23 Arbeitstage nach dem japanische Feiertagskalender. Oktober 2013 enthält keinen japanische Feiertag auf einem Werktag. Der Monat umfasst 31 Kalendertage, davon entfallen 8 auf Samstag und Sonntag. Diese Zahl prägt Rechnungszyklen, Lohnläufe und jeden Vertrag, der Fristen in Arbeitstage in Japan misst.
Arbeitstage
23
Kalendertage
31
Wochenendtage
8
gesetzliche Feiertage
0
Arbeitswochen
4.6
| Mon | Tue | Wed | Thu | Fri | Sat | Sun |
|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 WE | 6 WE | |
7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 WE | 13 WE |
14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 WE | 20 WE |
21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 WE | 27 WE |
28 | 29 | 30 | 31 |
gesetzliche Feiertage im Oktober 2013
Im Oktober 2013 fällt kein japanische Feiertag auf einen Werktag, sodass Banken und die Finanzmärkte in Japan den ganzen Monat über regulär arbeiten.
Japan: Fristen im Oktober
Mit dem 1. Oktober beginnt Q2 des japanischen Geschäftsjahres. Sports Day am zweiten Montag schließt die Banken. Der Halbjahresabschluss von Gesellschaften mit Geschäftsjahr 31. März treibt die Abgrenzungsreviews. Die Quellensteuer für September ist am 10. Oktober fällig. Die Bank of Japan veröffentlicht ihren quartalsweisen Outlook Report.
Verteilung nach Wochentag
Häufigkeit jedes Wochentags im Oktober 2013. Nützlich für Schichtpläne, wöchentlich wiederkehrende Abrechnungen und jeden Dienstplan, der von einem bestimmten Wochentag innerhalb des Monats abhängt.
| Tag | Anzahl |
|---|---|
| Monday | 4 |
| Tuesday | 5 |
| Wednesday | 5 |
| Thursday | 5 |
| Friday | 4 |
| Saturday | 4 |
| Sunday | 4 |
Japan: Berichtszyklen und Arbeitstagsregeln
Japanische Arbeitstagszyklen folgen der gensen-choshu-zei-Abführung am 10., den shakai-hoken-hi-Sozialversicherungsbeiträgen zum Monatsende sowie den quartalsweisen hojin-zei-Vorauszahlungen. Das Zengin Data Telecommunication System verrechnet inländische Überweisungen taggleich; die Bank of Japan betreibt BOJ-NET als Großbetrags-RTGS. Das japanische Geschäftsjahr (JFY) läuft bei den meisten gelisteten Unternehmen und der Regierung von April bis März, weshalb Quartalsenden nicht mit den Kalenderquartalen übereinstimmen. Die shoyo-Zahlungen (Bonus) fallen schwerpunktmäßig Mitte Juni und Mitte Dezember.
Oktober 2013: Arbeitstage im Ländervergleich
Die Anzahl der Arbeitstage variiert zwischen Ländern, da jedes Land eigene gesetzliche Feiertage beobachtet. Die Tabelle stellt Japan den zehn weiteren hier unterstützten Feiertagskalendern für Oktober 2013 gegenüber.
| Land | Arbeitstage | Feiertage in diesem Monat |
|---|---|---|
| 🇺🇸Vereinigte Staaten | 23 | Keine |
| 🇬🇧Vereinigtes Königreich | 23 | Keine |
| 🇨🇦Kanada | 23 | Keine |
| 🇦🇺Australien | 23 | Keine |
| 🇮🇳Indien | 23 | Keine |
| 🇵🇭Philippinen | 23 | Keine |
| 🇫🇷Frankreich | 23 | Keine |
| 🇩🇪Deutschland | 23 | Keine |
| 🇯🇵Japan (diese Seite) | 23 | Keine |
| 🇲🇽Mexiko | 23 | Keine |
| 🇸🇬Singapur | 23 | Keine |
Oktober 2013 im Jahresvergleich
Oktober 2012 hatte ebenfalls 23 arbeitstage; die Arbeitskapazität bleibt im Jahresvergleich unverändert. Bei den Nachbarmonaten hat September 2013 21 Arbeitstage und November 2013 21. Im Folgejahr hat Oktober 2014 unter dem gleichen japanische Feiertagskalender 23 Arbeitstage.
Einsatz dieses Rechners in Japan
Das keiri-bu eines in Tokio gelisteten Herstellers bringt mit der 23-Tage-Zählung im Oktober 2013 die gensen-choshu-zei-Abführung am 10. mit den Zengin-Clearingfenstern und der BoJ-Settlement in Deckung. Eine Trading-Company in Yokohama verfolgt damit JFY-Quartalsabschlüsse (April bis März). Ein Bau-Subkontraktor in Osaka stimmt shitauke-ho-Fristen auf eigyo-bi und die Schließungen rund um Golden Week und Obon ab.
Nur zu Informationszwecken
Dieser Rechner liefert allgemeine Schätzungen auf Basis der Regeln zur Arbeitstagszählung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Fristen in rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Angelegenheiten unterliegen unter Umständen gerichtsbezirksspezifischen Regeln, Gerichtsbeschlüssen oder gesetzlichen Ausnahmen. Bestätigen Sie kritische Fristen immer mit einer qualifizierten Fachperson.