Von Barron Hansen, Gründer · Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Was bedeutet Net 45? Zahlungsbedingungen erklärt
Net 45 verlangt den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von 45 Tagen. Die Zahl liegt zwischen zwei Fristen, die das Gesetz selbst kennt. 30 Tage nennt § 286 Abs. 3 BGB für den spätesten Verzugseintritt nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, und 60 Tage ist die Grenze, ab der § 271a BGB eine vereinbarte Zahlungsfrist zwischen Unternehmen nur noch unter Bedingungen gelten lässt. Net 45 liegt dazwischen und wirft deshalb weniger Rechtsfragen auf als Net 60 oder Net 90, solange der Käufer kein öffentlicher Auftraggeber ist und die 45 Tage keine Arbeitstage sind.
Um genau diese beiden Fälle geht es hier vor allem: was § 271a Abs. 2 BGB mit Net 45 macht, wenn eine Behörde zahlt, und warum "45 Arbeitstage" über die 60-Tage-Grenze hinausreichen. Die Ratgeber zu Net 30 und Net 60 behandeln die Fristen links und rechts davon.
Was Net 45 bedeutet
Der Käufer schuldet den ganzen Rechnungsbetrag ohne Abzug 45 Tage nach dem vereinbarten Beginn. Bei einer Rechnung vom Mittwoch, 1. April 2026, mit Net 45 ist Tag 45 der Samstag, 16. Mai 2026.
Das Beispiel zeigt die beiden Fragen, die der Begriff offenlässt. Er sagt nicht, ob Kalendertage oder Arbeitstage gemeint sind, und nicht, was gilt, wenn Tag 45 ein Samstag ist. Beides regelt der Vertrag, und wo er schweigt, das Gesetz.
Net 45 gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber
Zwischen Unternehmen liegen 45 vereinbarte Kalendertage bequem unter der 60-Tage-Grenze des § 271a Abs. 1 BGB, die der Ratgeber zu Net 60 im Wortlaut erklärt. Bei einer Behörde als Käufer gilt ein strengerer Maßstab.
Mehr als 30 Tage brauchen eine Begründung. Ist der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 bis 3 GWB, ist nach § 271a Abs. 2 Nr. 1 BGB schon eine Frist von mehr als 30 Tagen nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale des Schuldverhältnisses sachlich gerechtfertigt ist. Net 45 erfüllt das nicht von selbst: Die 45 Tage müssen ausdrücklich im Vertrag stehen, und es muss einen sachlichen Grund im Auftrag selbst geben.
Mehr als 60 Tage sind ausgeschlossen. Nach § 271a Abs. 2 Nr. 2 BGB ist eine Vereinbarung über mehr als 60 Tage gegenüber einem solchen Auftraggeber unwirksam, auch mit Begründung.
Dieselbe Struktur, 30 Tage als Ausgangspunkt, länger nur ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt, höchstens 60, steht in Artikel 4 der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU für Behörden in allen Mitgliedstaaten.
45 Arbeitstage
Die Rechner dieser Website lesen ein schlichtes "Net 45" als 45 Kalendertage, so wie das BGB Tagesfristen zählt. Fünfundvierzig Arbeitstage sind eine andere Frist. Bei einer Woche von Montag bis Freitag sind es neun Arbeitswochen: ab einem Arbeitstag gezählt und ohne Feiertag 63 Kalendertage, im Frühjahr deutlich mehr. Ab dem 1. April 2026 ist der 45. Arbeitstag im bundesweiten Kalender des Rechners der 10. Juni 2026, 70 Kalendertage später, weil Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag dazwischen liegen. Der Rechnungsfälligkeits-Rechner bestimmt beide Lesarten: Net 45 für Kalendertage, oder "Custom" mit Arbeitstagen für die andere.
Siebzig Tage liegen jenseits der 60. Eine Arbeitstage-Frist dieser Länge muss zwischen Unternehmen deshalb ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig sein (§ 271a Abs. 1 BGB), und gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber wäre sie nach Abs. 2 Nr. 2 unwirksam.
Wann die 45 Tage beginnen
Die Frist auf einer Rechnung läuft meist ab dem Rechnungsdatum, doch der Vertrag kann einen anderen Beginn festlegen: die Lieferung, den Wareneingang, den Abschluss der Leistung oder die Abnahme. Bei einer Sendung, die eine Woche unterwegs ist, liegen "45 Tage ab Wareneingang" und "45 Tage ab Rechnungsdatum" eine Woche auseinander. Die 60 Tage des § 271a Abs. 1 BGB laufen dagegen ab Empfang der Gegenleistung oder, wenn die Rechnung später zugeht, ab deren Zugang. Was ganz ohne vereinbarte Frist gilt, erklärt der Ratgeber zu Net 30.
Tag 45 an einem Samstag
Im Beispiel endet die Frist am Samstag, 16. Mai 2026. Für eine Zahlungsfrist rückt § 193 BGB ein solches Ende auf den nächsten Werktag, hier Montag, 18. Mai 2026, es sei denn, der Vertrag regelt es anders; wer ein anderes Ergebnis will, schreibt es hinein. Der Rechnungsfälligkeits-Rechner zeigt, wenn Tag 45 auf ein Wochenende oder einen Feiertag des gewählten Landes fällt.
Was die zusätzlichen 15 Tage den Lieferanten kosten
Wer einen Kunden von Net 30 auf Net 45 umstellt, finanziert jede Rechnung 15 Tage länger vor. Auf 10.000 € kosten diese 15 Tage bei 10 Prozent Zins im Jahr 10.000 € x 0,10 x 15 / 365, rund 41 €. Über den ganzen Bestand wächst der Forderungsbestand um einen halben Monatsumsatz, wenn alle pünktlich zahlen. Der Ratgeber zu Days Sales Outstanding zeigt, wie Sie messen, wie lange Ihre Kunden tatsächlich brauchen.
Eine Net-45-Klausel ohne Lücken
Drei Angaben machen eine Net-45-Frist eindeutig: der Beginn ("45 Kalendertage ab Rechnungsdatum" oder "ab Lieferung"), die Zählweise und die Regel für Wochenenden und Feiertage. Ein Skonto für frühe Zahlung vereinbaren Sie als eigene Bedingung, etwa "2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, netto 45 Tage"; der Skonto-Rechner rechnet ein solches Skonto in einen Jahreszins um. Kommt das Geld zu spät, rechnet der Verzugszinsrechner die Zinsen aus.
FAQ
Bedeutet Net 45 45 Arbeitstage oder 45 Kalendertage?
Kalendertage, solange der Vertrag nichts anderes sagt. Bei einer Woche von Montag bis Freitag sind fünfundvierzig Arbeitstage, ab einem Arbeitstag gezählt, 63 Kalendertage und nie weniger als 61, ab dem 1. April 2026 sogar 70, und reichen damit über die 60 Tage des § 271a BGB hinaus; wer Arbeitstage meint, sollte es ausdrücklich schreiben.
Wann beginnt die 45-Tage-Frist?
Mit dem Ereignis, das der Vertrag nennt: Rechnungsdatum, Lieferung, Wareneingang, Abschluss der Leistung oder Abnahme. Fehlt eine Vereinbarung, gibt es keine 45 Tage; dann gelten § 271 Abs. 1 und § 286 Abs. 3 BGB.
Ist Net 45 nach § 271a BGB zulässig?
Zwischen Unternehmen und in Kalendertagen ja: § 271a Abs. 1 BGB stellt Bedingungen erst für Vereinbarungen über mehr als 60 Tage. Als 45 Arbeitstage kann die Frist diese 60 Tage überschreiten und muss dann ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig sein.
Gilt Net 45 auch gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber?
Nur eingeschränkt. Nach § 271a Abs. 2 Nr. 1 BGB ist gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 bis 3 GWB schon eine Frist von mehr als 30 Tagen nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt ist; mehr als 60 Tage sind nach Abs. 2 Nr. 2 unwirksam.
Was passiert, wenn ein Net-45-Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
Die Frist endet dann nach § 193 BGB am nächsten Werktag, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt: Aus Samstag, 16. Mai 2026, wird Montag, 18. Mai 2026.
Quellen zu diesem Ratgeber
- § 193 BGB: Sonntag, Feiertag oder Sonnabend rückt auf den nächsten Werktag (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 271 BGB: Leistungszeit (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 271a BGB: Zahlungsfristen über 60 Tage nur ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig; gegenüber öffentlichen Auftraggebern über 60 Tage unwirksam; nicht bei Verbrauchern (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- § 286 Abs. 3 BGB: Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet))
- Directive 2011/7/EU, Article 4: where the debtor is a public authority, a payment period of no more than 30 calendar days after receipt of the invoice, longer only if expressly agreed and objectively justified, and never more than 60 calendar days (The National Archives (legislation.gov.uk), Official Journal text)
Geprüft am 11. Oktober 2026. Alle Quellen