Vor 120 Arbeitstagen
Ergebnis für 120 Arbeitstage zurück (14. Oktober 2026):
Mittwoch, 22. April 2026
Insgesamt 175 Kalendertage (überspringt 50 Wochenendtage und 5 US-Bundesfeiertage).
Basiert auf US-Bundesfeiertagen. Mit dem Rechner unten wechseln Sie das Land.
Gehen Sie 120 Arbeitstage von heute aus zurück, ohne Wochenenden und US-Bundesfeiertage, und Sie erhalten das Datum oben. Nützlich ist das für den Ausgangspunkt einer bereits abgelaufenen Frist: wann die Zustellung ankam, wann geliefert wurde, ob ein Vorgang noch in ein geschlossenes Fenster fiel. Die Ergebniskarte stellt sich beim Laden auf Ihren lokalen Kalender ein, und im Rechner unten ersetzen Sie „heute“ durch den festen Stichtag, den Sie rekonstruieren.
Hundertzwanzig Arbeitstage zurück sind vierundzwanzig Arbeitswochen, nahe an einem halben Arbeitsjahr. In dieser Größenordnung entscheidet nicht mehr die Zahl, sondern die Frage, ob die Unterlagen für den Zeitraum überhaupt noch vorhanden sind. Die Vorwärtsseite steht unter 120 Arbeitstage ab heute.
Wie lange die Unterlagen aufbewahrt werden müssen
§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO staffelt die Aufbewahrungsfristen in drei Stufen. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte sind zehn Jahre aufzubewahren. Buchungsbelege sind acht Jahre aufzubewahren. Die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen, darunter empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, sind sechs Jahre aufzubewahren.
Die Acht-Jahres-Stufe für Buchungsbelege ist neu genug, dass ältere Übersichten hier noch zehn Jahre nennen. Wichtiger für eine Rückrechnung ist aber Absatz 4: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung gemacht, der Abschluss aufgestellt, der Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Wieder ist der Anker der Jahresschluss und nicht der Ereignistag, genau wie bei der Verjährung.
Vierundzwanzig Arbeitswochen, ausgerechnet
| Was gezählt wurde | Größenordnung |
|---|---|
| Gesamtspanne in Kalendertagen | 175 Tage |
| Zurückliegende Arbeitswochen | 24 Wochen |
| Verstrichene Wochen im Wandkalender | 25 Wochen |
| Ungefähr wie viele Monate zurück | 5,7 Monate |
| Wochenendtage im Rückblickfenster | 50 |
| Feiertage im Rückblickfenster | 5 |
| Wochentag des früheren Datums | Mittwoch |
Die Frist läuft nicht ab, solange die Steuer offen ist
Eine Einschränkung in § 147 Abs. 3 Satz 5 AO wird häufig übersehen und ist für jede Rückschau erheblich: Die Aufbewahrungsfrist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Praktisch heißt das, dass die nominelle Frist eine Untergrenze ist und nicht das letzte Wort. Ein Rückblick über hundertzwanzig Arbeitstage liegt ohnehin weit innerhalb aller drei Stufen, sodass fehlende Unterlagen in diesem Fenster keine Frage der Aufbewahrungsfrist sind. Das früh festzustellen, spart in einer Prüfung viel Zeit.
In dieser Länge entscheidet das Ausgangsdatum
Hundertzwanzig Arbeitstage sind rund ein halbes Jahr Kalenderzeit, und ein halbes Jahr enthält genug Feiertage, dass es auf den genauen Satz ankommt. Verschieben Sie das Bezugsdatum um eine Woche, kann das Fenster einen Feiertag aufnehmen oder verlieren und das ferne Ende zusätzlich zu den sieben bewusst verschobenen Tagen um einen weiteren Tag wandern.
Deshalb sollte ein Rückblick dieser Größe gegen ein konkretes Datum gerechnet und nicht in Monaten beschrieben werden. Die Ländertabelle unten macht denselben Punkt über Kalender hinweg.
Jeder Feiertag in einem halben Arbeitsjahr
| Gesetzlicher Feiertag | Lag auf dem | Wochentag |
|---|---|---|
| Columbus Day | 12. Oktober 2026 | Montag |
| Labor Day | 7. September 2026 | Montag |
| Independence Day (observed) | 3. Juli 2026 | Freitag |
| Juneteenth | 19. Juni 2026 | Freitag |
| Memorial Day | 25. Mai 2026 | Montag |
Ein halbes Arbeitsjahr Rückblick nach Ländern
Vierundzwanzig Arbeitswochen gegen sieben nationale Kalender. Die Kalender mit den dichtesten Feiertagssätzen reichen bei gleicher Zahl am weitesten zurück.
| Nationaler Kalender | Verweist zurück auf | Feiertage in der Spanne | Gegenüber dem US-Datum |
|---|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | 24. April 2026 | 3 | 2 Tage später gelegen |
| Kanada | 22. April 2026 | 5 | Identisch |
| Deutschland | 24. April 2026 | 3 | 2 Tage später gelegen |
| Spanien | 27. April 2026 | 2 | 5 Tage später gelegen |
| Indien | 22. April 2026 | 5 | Identisch |
| Japan | 15. April 2026 | 10 | 7 Tage weiter zurück |
| Mexiko | 27. April 2026 | 2 | 5 Tage später gelegen |
Worauf diese Seite beruht
Am 7. September 2026 gelesen und bestätigt. Mehrere der unten genannten Fristen laufen in Kalendertagen, obwohl diese Seite in Arbeitstagen zählt; das steht jeweils an der Stelle, an der die Frist vorkommt, und nicht in einer Fußnote.
- § 147 Abs. 3 und Abs. 4 AO (öffnet in einem neuen Tab) (Bundesministerium der Justiz)
- § 199 Abs. 1 und Abs. 3 BGB (öffnet in einem neuen Tab) (Bundesministerium der Justiz)
- 5 U.S.C. 6103, legal public holidays (öffnet in einem neuen Tab) (U.S. Government Publishing Office)
- Federal holidays (öffnet in einem neuen Tab) (U.S. Office of Personnel Management)
Dieselbe Zahl, andere Richtung
Wenn Sie eine Frist setzen statt eine rekonstruieren wollen, rechnet die Schwesterseite 120 Arbeitstage von heute an vorwärts. 120 Arbeitstage ab heute.
Rückblicke ähnlicher Länge
Alle vom Bezugsdatum 14. Oktober 2026 aus zurückgerechnet, ohne US-Bundesfeiertage. Jeder Wert hat eine eigene Seite und stellt sich dort auf Ihr lokales Heute ein.
| Länge des Rückblicks | Verweist zurück auf |
|---|---|
| Vor 60 Arbeitstagen | 20. Juli 2026 |
| Vor 90 Arbeitstagen | 4. Juni 2026 |
| Vor 100 Arbeitstagen | 20. Mai 2026 |
Nur zu Informationszwecken
Dieser Rechner liefert allgemeine Schätzungen auf Basis der Regeln zur Arbeitstagszählung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Fristen in rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Angelegenheiten unterliegen unter Umständen gerichtsbezirksspezifischen Regeln, Gerichtsbeschlüssen oder gesetzlichen Ausnahmen. Bestätigen Sie kritische Fristen immer mit einer qualifizierten Fachperson.